Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages:
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der CONNECTcom GmbH, nachfolgend "Agentur" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
(2) Die Agentur erbringt Dienst- und Agenturleistungen aus den Bereichen Coaching|Beratung und Workshops, Messen und Events, Online-Marketing, Channel Marketing und haptische Werbung. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Workshop-/Consulting-Beschreibungen auf https://www.connect-com.de und https://newimpactthinking.de, Angeboten, Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur. Enthält das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zum Leistungsinhalt, den Preisen und Zahlungsbedingungen, so gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags:
(1) Vertragsleistungen Workshops und Coaching/Beratung: Die genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsumfangs erfolgt auf der Website und sonstigen genutzten Medien.
(1.1) Anfragen auf der Website oder in jeglicher anderer Form (mündlich oder schriftlich) stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Zu einem verbindlichen Vertragsabschluss kommt es durch den Abschluss des Anmeldeformulars bzw. durch Annahme des Angebots. Alternativ kommt ein Vertrag über online zur Verfügung gestellte Bestellsysteme zustande, wenn eine automatisch generierte Bestätigungs-Email an den Coaching-/Workshop-Teilnehmer mit der Bestätigung des Vertragsabschlusses versandt wird.
(1.2) Ein genereller Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot ist nicht gegeben. Die Agentur behält sich das Recht vor, Angebote/Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1.3) Sofern eine Buchung/Bestellung über ein Online-Bestellsystem erfolgt, gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend.
(2) Grundlage für die sonstige Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Besprechung übergeben wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen widerspricht. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das ihm von der Agentur übersandte Angebot unterzeichnet und der Agentur zurücksendet oder schriftlich rückbestätigt.
(3) Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
(4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Vergütung:
(1) Zusätzlich zu allen Preisen, die auf den Angebotsseiten von https://www.connect-com.de und https://newimpactthinking.de für Coaching-/Workshop-Angebote angegeben sind, fällt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer an.
(1.1) Sämtliche Zahlungen für Coaching-/Workshop-Leistungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
(1.2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Coaching-Workshop-Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt sind. Der Coaching-/Workshop-Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
(1.3) Ratenzahlungen sind – sofern ausdrücklich von der Agentur angeboten und vereinbart – möglich. Ratenzahlungen bedeuten lediglich einen Zahlungsaufschub bzgl. eines Teilbetrags des vollständig geschuldeten Betrages. Das Angebot zur Ratenzahlung impliziert nicht, dass Coaching-/Workshop-Pakete oder andere Dienstleistungen partiell gebucht werden können. Dies ist nicht der Fall. Eine Teilkündigung/Stornierung eines Gesamtangebots ist daher nicht möglich.
(2) Für alle sonstigen Agenturleistungen gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die Agentur kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Arbeiten Vorauszahlung verlangen.
(3) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen die Agentur, auch während der Laufzeit des Vertrages, die Platzierung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
(4) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(5) Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%. Bereits entstandener Aufwand und Kosten sind vom Kunden unabhängig davon in voller Höhe zu ersetzen.
(6) Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen:
Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%. Bereits entstandener Aufwand und Kosten sind vom Kunden unabhängig davon in voller Höhe zu ersetzen.
(7) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Pflichten des Kunden:
(1) Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produkt- und Produktionsinformationen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
(2) Zur Umsetzung der von der Agentur durchgeführten oder vermittelten Online-Marketing-Leistungen ist es erforderlich, dass das zu bewerbende Online-Angebot des Kunden den gesetzlichen Vorgaben sowie technisch und inhaltlich den Anforderungen für die geplanten Werbe- und Marketingmaßnahmen entspricht. Hierzu zählen unter anderem Content, Meta- Tags, Keywords und URLs.
(3) Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
5. Nutzungsrechte:
(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im vertraglich genannten Gebiet (räumliche Ausdehnung).
(2) Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:
- Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder
- nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder
- in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder
- durch Einsatz in anderen Werbeträgern,
kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.
(3) Im Rahmen von Coaching-/Workshop-Programmen stellt die Agentur ihren Teilnehmern gegebenenfalls Worksheets und ggf. Audio- und Videodateien zur Verfügung. An diesen Dateien verschafft sich der Teilnehmer kein Eigentum. Die Teilnehmer erwerben lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und vor vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Recht zur Nutzung der angebotenen Inhalte zum eigenen Gebrauch. Sofern eine anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen vom Teilnehmer angestrebt wird, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit der Agentur. Die Inhalte der Online-Programme und die dazugehörigen Dateien dürfen von den Teilnehmern vorbehaltlich abweichender zwingender Regeln weder inhaltlich noch redaktionell ändern. Die Teilnehmer dürfen die Inhalte jeglicher Art nur für den eigenen Gebrauch kopieren oder zu diesem Zweck von einem Dritten kopieren lassen, sofern der Dritte diese Kopien unentgeltlich erstellt. Eine Weitergabe der Inhalte (Texte, Audio und/oder Videos, Aufnahmen von Videocalls in Gruppenprogrammen und ähnliches) an Dritte (einschließlich Familienangehörigen, Freunden, Bekannten, Geschäftspartnern oder ähnliches) ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Inhalte, deren Einstellen ins Internet oder anderen Netzmedien oder jegliche andere Art der kommerziellen Nutzung, sofern und soweit dem nicht ausdrücklich und schriftlich durch die Agentur zugestimmt wurde. Eine mündliche und/oder konkludente Zustimmung ist ausgeschlossen.
(4) Die Teilnehmer dürfen die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen nur sachgerecht nutzen. Sie verpflichten sich insbesondere, die Aufzeichnungen und Unterlagen nicht rechtsmissbräuchlich und nicht im Widerspruch zu diesen AGB zu nutzen. Die Agentur behält sich vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder einer wesentlichen Vertragsverletzung dieser nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt mindestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verdacht ausgeräumt werden kann. Bei schwerwiegenden Verstößen ist die Agentur darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Teilnehmer hat die Agentur einen aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen.
6. Coaching-/Workshop-Termine und Absagen
(1) Vereinbarte Coaching-Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin unter Vereinbarung eines Ersatztermins verschoben werden. Dies muss schriftlich (E-Mail ausreichend) eingereicht werden. Der Ersatztermin ist innerhalb von 21 Tagen nach dem ursprünglichen Termin wahrzunehmen, sofern dies nicht aus besonders schwerwiegenden Gründen (zum Beispiel anhaltende Erkrankung oder ähnliches) nicht möglich ist. Erscheint ein Coaching-Teilnehmer ohne vorherige Absage (spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) nicht zum vereinbarten Termin, verfällt grundsätzlich die vereinbarte Coaching-Leistung, ohne Anspruch auf Entschädigung. Die Agentur behält sich das Recht vor, in Einzelfällen anders zu entscheiden.
(2) Die Agentur behält sich vor, Termine für Coaching/Workshops ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben. Hierbei besteht kein Anspruch auf Leistung durch die Teilnehmer. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits getätigte Zahlungen vollumfänglich zurück, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
7. Gewährleistung und Haftung der Agentur
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
(2) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
(3) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
(4) Coaching-/Workshop-Teilnehmer bestätigen mit dem Kauf/Buchung der Produkte, Inanspruchnahme der Beratung und/oder Teilnahme an den Workshops, dass dies in eigener Verantwortung erfolgt.
(5) Die Agentur gibt kein Erfolgsversprechen für die erworbenen Programme, Coachings und Workshops es sei denn, diese wird ausschließlich vereinbart. Eine Garantie über das Erreichen der definierten Ziele oder des gewünschten Erfolgs kann die Agentur nicht übernehmen. Für das Maß des erzielten Erfolges sind die Coaching-/Workshop-Teilnehmer zu jeder Zeit selbst verantwortlich. Insbesondere kann die Agentur daher keinerlei Zusicherung und/oder Garantie übernehmen, dass der gewünschte Erfolg oder sonstige Erwartungen der Teilnehmer, durch die von der Agentur empfohlenen Strategien oder Handlungen erreicht werden.
(6) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(7) Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.
8. Gema-Anmeldung, Künstlersozialabgabe:
Die Agentur verpflichtet sich, alle Musikverwertungen bei der Gema anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Die Gema-Gebühren werden vom Kunden getragen und zu diesem Zweck in die Kostenaufstellung aufgenommen, die Vertragsbestandteil ist. Der Kunde trägt die von der Agentur abzuführenden Künstlersozialabgaben.
9. Leistungen Dritter:
(1) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Auch in diesem Fall bleibt aber weiterhin die Agentur als Ansprech- und Vertragspartner für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen
10. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen:
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen sowie jede Art von Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Einhaltung aller Persönlichkeitsrechte erfolgen. Von Ersatzansprüchen Dritter stellt der Kunde die Agentur frei.
11. Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinen‐Marketings und der Internetseitenoptimierung:
(1) Die Agentur bietet ihre Optimierungsdienstleistungen der Internetseiten des Kunden an. Soweit die Optimierung aus der Schaltung von Textbestandteilen besteht, stellt vorbehaltlich der Einzelleistung Texterstellung (10.Abs.2) der Kunde den zu verwendeten Text wörtlich in Textform zur Verfügung.
(2) Soweit der Kunde keinen eigenen Text für Textverweise oder Beiträge erstellen will, bietet die Agentur die kostenpflichtige Texterstellung an. Dabei verfasst sie den Textinhalt und stellt ihn dem Kunden zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Sie achtet nach Möglichkeit darauf, dass die Texte vor Erstellung nicht bereits im Internet veröffentlich waren. Nach Ende der Vertragslaufzeit steht das ausschließliche Nutzungsrecht am Text dem Kunden zu.
(3) Im Bereich der Suchmaschinenoptimierung ist die Agentur berechtigt, benachbarte oder ähnliche Keywords verschiedener, auch branchenähnlicher Kunden entsprechend zu betreuen. Die Agentur wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines Anderen geben.
(4) Der Kunde erhält keine Exklusivität für Keywords.
(5) Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie mit Betreibern von Suchmaschinen in keiner direkten geschäftlichen Beziehung steht und insbesondere keinen Einfluss auf die Erstellung der Suchergebnisse, die Vergabe von PageRanks, oder die Aufnahme von Webseiten in den Suchindex hat, diese daher nicht garantiert. Desweiteren weist sie daraufhin, dass der Stellenwert einer Internetseite (PageRank) durch einen des Suchdienstanbieters geschützten Algorithmus bestimmt wird, der zu vorher nicht bekannten Zeitpunkten jederzeit aktualisiert werden kann.
(6) Die Veröffentlichung einer Webseite und deren Positionierung in den Suchergebnissen obliegt allein dem Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Webseite durch einen oder mehrere Suchdienste.
(7) Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, v. a. Keywords und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
(8) Die Agentur ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, Ansprüche des Kunden gepfändet wurden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wurde, der Kunde die Bestimmungen über die Zusätzlichkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält, gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt oder der Kunde von der Agentur zur Realisierung seiner Ziele ein rechtswidriges Verhalten erwartet. Ein solcher wichtiger Grund wird auch vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Keywords und Seiteninhalte etwa als Marken- oder Urheberrechtsverletzung erfolgreich gerichtlich angreifen oder ein solcher Angriff mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgsversprechend ist.
(9) Der Kunde ist verpflichtet der Agentur alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Zugänge bereit zu stellen.
(10) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Optimierung seiner Webseiten oder sonstige Ergebnisse der Dienstleistung der Agentur zu vervielfältigen, auf andere Webseiten zu übertragen oder Dritten zugänglich zu machen.
12. Werbeauftrag in Online-Medien:
(1) Werbeauftrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet oder sozialen Medien, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
13. Werbemittel:
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
14. Datenanlieferung:
(1) Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Agentur entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht der Agentur zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten der Agentur für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.
15. Ablehnungsbefugnis
(1) Die Agentur behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für die Agentur wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann die Agentur ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
16. Rechtegewährleistung:
(1) Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt die Agentur im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die Agentur von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Kunde überträgt der Agentur sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
17. Erstellung und Änderung von Internet-Seiten:
(1) Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Wird eventuell benötigtes Material von der Agentur zur Verfügung gestellt, übernimmt der Kunde durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur Veröffentlichung bzw. Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials die volle Haftung.
18. Hosting:
(1) Vermietet die Agentur dem Kunden Speicherplatz auf einem Internet-Server (Hosting eines Web-Servers), gewährleistet die Agentur eine Erreichbarkeit des Web-Servers im Internet von 95 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung für durch Ausfälle verursachte Schäden, insbesondere solche in Form von Datenverlusten oder abgebrochenen Datenübertragungen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen bzw. auf einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt.
(2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server oder eine feste Leitungskapazität für Datenverkehr (Bandbreite), es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen.
(3) Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Agentur findet nicht statt. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist nicht gestattet. Die Agentur ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Die Agentur überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob erhobene Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
(4) Die Agentur behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.
19. Online-Marketing:
(1) Werden Marketing-Dienstleistungen vereinbart, so tritt die Agentur im Auftrag des Kunden auf. Hierbei übernimmt der Kunde die volle Haftung für die zuvor vereinbarten durchzuführenden Marketingmaßnahmen (z. B. Foren- und Blog-Einträge). Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde die Agentur frei.
(2) Im Rahmen von Marketing-Dienstleistungen vom Kunden zur Verfügung gestelltes Film- oder Bildmaterial wird von der Agentur nur unter Ausschluss etwaiger Haftungsrisiken verwendet. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Wird etwaig benötigtes Material von der Agentur zur Verfügung gestellt, übernimmt der Kunde durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur Veröffentlichung bzw. Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials die volle Haftung.
(3) Werden Dienstleistungen im Bereich des sog. E-Mail-Marketing (z. B. Newsletter-Versand) beauftragt, übernimmt der Kunde die volle Haftung für die Einhaltung der hierfür vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass der Versand an die vorgesehenen E-Mail-Adressen und deren Verwendung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
20. Geheimhaltung und Datenschutz:
(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Geschäftsstrategien, Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten, außer es ist zur Leistungserbringung erforderlich, z.B. Email-Verteiler/Email-Versand über einen Email-Service-Provider nach Abstimmung/ Information mit dem Kunden.
(3) Werbeaufträge werden unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
21. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte:
(1) Soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, Firmennamen, Marken- und Warenzeichen, oder Logos des Kunden bei der Erbringung der vereinbarten Agenturleistungen zu verwenden.
(2) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen und auf der Website der Agentur als Referenz zu nennen und ein Logo des Kunden zu verwenden.
22. Vertragsdauer, Kündigungsfristen:
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(3) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
23. Konventionalstrafe:
Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.
24. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Soweit Ansprüche der Agentur nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
(3) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
25. Leistungs- und Zahlungsbedingungen:
(1) Angebote sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 4 Wochen gültig und zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Agentur ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages Abschlagszahlungen zu verlangen. Als abgeschlossene Teile eines Auftrages gelten die zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbarten Angebotspositionen (bzw. Leistungen).
(3) Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Agentur berechtigt, die Zahlungen der monatlichen Entgelte im Voraus zu berechnen.
(4) Gerät die Agentur vorsätzlich in Leistungsverzug, so kann der Kunde nach Setzen einer Nachfrist von 4 Wochen mit einer Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
26. Vorzeitige Beendigung:
Sofern ein Projekt durch den Kunden aus Gründen eingestellt wird, die die Agentur nicht zu vertreten hat, steht der Agentur die volle Aufwandsentschädigung wie im Projektvertrag bzw. im Angebot beziffert zu, unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung. Dies betrifft nur die Aufwendungen für Leistungen und Dienstleistungen der Agentur. Evtl. anzuschaffende Hard- und Software sowie andere geplante Anschaffungen sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern sie noch nicht getätigt wurden.
27. Schlussbestimmungen:
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Die Agentur behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.
(4) Sollten einzelne dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommen.